Angaben zum Portal
Dieses digitale Vorschriftenportal stellt die Dienstvorschrift „Allgemeiner Bundeswehrdienst“ in der Ausgabe 1.0 bereit. Das Portal dient ausschließlich der geordneten Bereitstellung und Einsichtnahme des Vorschriftentextes.
Dokumentkennung
- Dokument: Dienstvorschrift
- Titel: Allgemeiner Bundeswehrdienst
- Geltungsbereich: Bundeswehr
- Ausgabe: 1.0
- Umfang: § 1 bis § 20
- Status: In Kraft
Verantwortlichkeit für den Inhalt
Für Inhalt, Fortschreibung und Freigabe der Dienstvorschrift ist die zuständige Führungsebene verantwortlich. Änderungen und Ergänzungen dieser Dienstvorschrift werden durch die zuständige Führungsebene beschlossen (§ 20 Absatz 3).
Ergänzende Dienstanweisungen
Die Führung kann ergänzende Dienstanweisungen erlassen, sofern diese dieser Dienstvorschrift nicht widersprechen (§ 19 Absatz 3). Ergänzende Vorschriften einzelner Einheiten und Dienststellen bleiben bestehen, sofern sie dieser Dienstvorschrift nicht widersprechen (§ 20 Absatz 2).
Maßgebliche Fassung
Maßgeblich ist stets die in diesem Portal veröffentlichte Fassung der Dienstvorschrift. Der Wortlaut wird unverändert wiedergegeben.