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Dienstliche Informationen

Dienstliche Angelegenheiten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht unbefugt weitergegeben werden (§ 11 Absatz 5). Jeder Soldat hat dafür Sorge zu tragen, dass ihm anvertraute dienstliche Informationen nicht unbefugt zugänglich werden (§ 17 Absatz 4).