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Dienstvorschrift Allgemeiner Bundeswehrdienst
Soldaten und militärisches Gerät im Dienstbetrieb

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Dienstvorschrift

Allgemeiner Bundeswehrdienst

Ausgabe
1.0
Geltungsbereich
Bundeswehr
Umfang
§ 1 – § 20
Status
In Kraft

Die Dienstvorschrift regelt die grundlegenden Bestimmungen für den allgemeinen Dienst innerhalb der Bundeswehr.

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Schwerpunkte

Dienstbetrieb im Überblick

Militärische Fahrzeuge in Kolonnenaufstellung
Dienstfahrzeuge

Fahrzeuge und Instandsetzung

Dienstfahrzeuge sind jederzeit einsatzbereit zu halten. Festgestellte Schäden oder technische Mängel sind durch den verantwortlichen Soldaten selbstständig instand zu setzen.

§ 7 aufrufen →
Angetretene Soldaten bei der Ausbildung
Ausbildung

Ausbildung und Lehrgänge

Jeder Soldat ist verpflichtet, an angeordneten Ausbildungen und Lehrgängen teilzunehmen. Ausbildungsmaßnahmen sind vollständig und gewissenhaft durchzuführen.

§ 13 aufrufen →
Militärische Liegenschaft mit Zufahrtskontrolle
Liegenschaft

Betreten und Verlassen

Das Bundeswehrgelände darf nur durch hierzu berechtigte Personen betreten werden. Den Anweisungen des Wach- und Sicherungspersonals ist Folge zu leisten.

§ 3 aufrufen →

Verbindlichkeit der Dienstvorschrift

Diese Dienstvorschrift ist für sämtliche Angehörige der Bundeswehr verbindlich. Verstöße gegen diese Dienstvorschrift können dienstrechtliche Maßnahmen nach sich ziehen.

§ 18 aufrufen